Newsflash


 

 

Haupt Menü

Home arrow Förderung
Förderung Drucken E-Mail
Donnerstag, 31 Januar 2008
Änderung der
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Image

Förderung erneuerbarer Energien ab 01.01.2008

Basisförderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
1. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge

* für Pelletkessel: 2000 Euro.
* für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500 Euro.


2. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln:

Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW verfügen.


3. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung beträgt 1125 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW verfügen.
 
(C) 2012 Stoppiera Heiztechnik
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.